Insolvenzberater in 2009 sehr gefragt

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Finanzielle Notsituationen können in Zeiten von weltweiten Wirtschaftskrisen die Unternehmen und die Privatpersonen gleichermaßen treffen. Die Arbeitslosenquoten explodierten dadurch erneut und die Menschen schauen einer ungewissen Zukunft entgegen. Vor allem dann, wenn gewisse Altersgrenzen bereits überschritten wurden.

Dem gegenüber stehen Fixkosten, die es regelmäßig zu begleichen gilt. Hierzu zählen bei den Unternehmen die Löhne und Sozialabgaben sowie die Unterhaltung der Betriebsgebäude. Bei den Privathaushalten sind es Miet- oder Darlehenskosten für den Wohnbereich, laufende Energiekosten und die Kosten des allgemeinen Lebensunterhalts für eine Familie, etc.

Übersteigen nun über einen längerfristigen Zeitraum die ständigen Ausgabekosten die monatlichen Einnahmen, gerät das jeweilige Budget immens ins Wanken. Es entstehen Schulden, die ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr getilgt werden können. Genau an dieser Stelle sollte bereits dringend eine Schuldnerberatung oder eine Unternehmensberatung aufgesucht werden.

Beide Institutionen versuchen mit den säumigen Schuldnern, nach einer gründlichen Bilanzierung der aktuellen Situation, schnelle Lösungswege aufzuzeigen, die dann auch hoffentlich beschritten werden. Ist jedoch die Finanzlage nahezu aussichtslos, führt der Weg direkt zur “Insolvenzberatung”.

Eine gute Insolvenzberatung wird ebenfalls ersteinmal die vorherrschende Finanzsituation exakt erfassen und beurteilen, anschließend einen Weg aus dieser Krise gemeinsam mit den Schuldnern suchen. In diesem Zusammenhang werden dann auch umgehende Gespräche mit den jeweiligen Gläubigern geführt, die eine außergerichtliche Einigung versprechen würden.

Die Gespräche der Insolvenzberatung mit den einzelnen Gläubigern haben vielfach das Ziel, einen Teil der Schulden für den Klienten erlassen zu bekommen. Zumal ein gerichtliches Insolvenzverfahren ebenso enorme Finanzeinbußen bei den Gläubigern hinterlassen würde. Es gilt festzustellen, dass gerade unternehmerische Gläubiger und die Finanzdienstleiter oft auf die Vorschläge der Insolvenzberatung eingehen. Somit gehören sie zu den finanziell Erstbefriedigten und haben zumindest Teilbeträge erstmal sicher erhalten.

Ist jedoch eine Einigung zwischen Gläubigern und Schuldnern unter Vermittlungsversuchen der Insolvenzberatung nicht zu erzielen, steht am Ende das gerichtliche Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht. Der zuständige Richter übernimmt dabei die vollständige finanzielle Schuldenregulierung innerhalb eines Gerichtsverfahren. Ein privates Verbraucherinsolvenzverfahren ist heute auf 6 Jahre Laufzeit angelegt und endet mit einer Restschuldbefreiung.

Übrigens erfolgt die Insolvenzberatung entweder durch eine öffentliche Amtsstelle der zugehörigen Kommune oder einer freien Trägerschaft, wie z.B. einigen Wohlfahrtsverbänden. Diese Art der Insolvenzberatung ist dann für den Schuldner kostenfrei.

Natürlich kann aber auch die Insolvenzberatung bei einer kompetenten Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch genommen werden. Dies ist gerade bei Unternehmen als gängige Variante zu bezeichnen. Bei Privatpersonen bedarf diese Insolvenzberatung, weil nicht kostenfrei, in der Regel entweder einer Rechtschutzversicherung (für die Erstberatung) oder eines Antrags beim Amtsgericht auf Kostenübernahme.

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